Erlaubte Welsköder im Stausee Bautzen und das Anleinen von Welsen in Sachsen

Die Köderwahl für den Stausee Bautzen erschien mir immer etwas unübersichtlich.

Daher habe ich mich einmal direkt in der Fischereibehörde in Königswartha, bei Herrn Schreier erkundigt.

Stausee Bautzen
Stausee Bautzen

In diesem Gespräch stellte sich heraus, daß die erlaubte Köderpalette für uns Welsangler größer ist, als ich dachte.

Welche Köder verboten sind, dürfte nun jeder wissen, aber kommen wir jetzt zu den erlaubten.

 

Laut Fischereibehörde ist die Verwendung folgender Köder erlaubt :

 

 

 

 

- Tauwurm einzeln oder in Bündeln.

Foto: Ezyklofant
Foto: Ezyklofant

 

 

 

- Tintenfisch, da es hierbei um ein wirbelloses Tier handelt und zugleich Nahrungsmittel ist.

 

 

-Leber, da es sich um ein Lebensmittel handelt. Aber keine Fischleber

Foto: H.Krisp
Foto: H.Krisp

 

 

- Blutegel, sind in der Apotheke teuer, aber sehr langlebig.

 

 

- Boilis in den Geschmacksrichtungen Blut, Leber, Fisch und verschiedene Lockstoffe in ähnlichen Richtungen.

Damit stehen also jede Menge Sachen zur Auswahl, um einen Wels an den Haken zu bekommen.

Der Köderfisch wird meiner Meinung nach, sowieso etwas überbewertet, da er nur einen Teil der Nahrung von Welsen ausmacht.

Und das Köderthema für den Stausee Bautzen ist somit auch geklärt.

Das Anleinen

Die Frage des Anleinens, das bedeutet, eine spezielle Leine wird einem gefangenen Wels in das Maul geschoben und zu einem Kiemendeckel wieder nach außen geführt um zu einer Schlinge verknotet zu werden, damit der Wels lebend unter Wasser für spätere Foto-, oder andere Zwecke angeleint werden Kann, konnte ich auch klären.

Dazu wurde ich an den AVE verwiesen und bekam Folgendes mitgeteilt.

Das Anleinen von Welsen ist in Sachsen aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten.

Begründung :

Es ist Alles zu vermeiden, was einem Tier eventuell schaden kann. Durch das Anleinen könnten die Kiemen des Tieres verletzt werden. Außerdem ist der Fang bei Nichtverwertung unverzüglich zurückzusetzen.

Da tat sich gleich die nächste Hürde auf. Offiziel ist das Catch & Release in Sachsen verboten. Ebenfalls macht sich jeder strafbar, der sich mit einem lebenden Fisch ablichten läßt, da der Fisch offiziel in dieser Zeit schon vermeidbar leidet.

 

So die Aussagen des AVE, der die Tierschutzgesetze so kommentiert.

Das klingt alles so, das man am Besten zu Hause bleiben und sich lieber am PC ein Angelspiel reinziehen soll.

 

Wer von einem Tierschützer beim Anleinen erwischt wird, kann sich schon mal warm anziehen.