Angeln an der Talsperre Quitzdorf
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Seit 2017 ist die Forellen- und Lachszucht Ermisch Pächter der Talsperre in Quitzdorf. Jeder Angler der im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist, kann sich ab 1. März für
die Talsperre Quitzdorf einen Angelschein (Erlaubnisschein) erwerben.
Es gibt Tages-, Wochen- und Jahresangelscheine, jeweils mit oder ohne Nachtangeln. Die Erlaubnisscheine werden in verschiedenen Angelshops verkauft. Eine genaue Liste der Verkaufsstellen können wir in der 9. KW 2017 bekanntgeben. |
Preise Erlaubnisscheine Talsperre
Quitzdorf
Achtung: In Sachsen besteht Fischereischeinpflicht! |
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Tagesangelschein ohne Nachtangeln | 10,00 Euro | ||
Tagesangelschein mit Nachtangeln | 15,00 Euro | ||
Wochenangelschein ohne Nachtangeln | 20,00 Euro | ||
Wochenangelschein mit Nachtangeln | 30,00 Euro | ||
Jahresangelscheine ohne Nachtangeln | 75,00 Euro | ||
Jahresangelscheine mit Nachtangeln | 100,00 Euro | ||
Nur Mitglieder des Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e. V. erhalten über Ihren jeweiligen Verein einen Jahresangelschein mit Nachtangeln zum Sonderpreis von 25,00 €. |
Besonderheiten an der Talsperre Quitzdorf
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Hier finden Sie eine PDF mit Angaben zu Besonderheiten beim Angeln an der Talsperre Quitzdorf
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Download Hinweise Quitzdorf als PDF->>>> |
Angeln Talsperre Quitzdorf
Abweichend zur aktuellen Sächs. Fisch VO gilt:
Im Januar und Februar gilt ein Fangverbot für alle Raubfischarten.
Pro Angeltag ist die Entnahme von insgesamt 2 Fischen von Hecht und Zander erlaubt.
Das Mindestmaß für die Arten Hecht und Zander beträgt 60 cm.
Pro Angeltag dürfen 5 Barsche entnommen werden, Mindestmaß ist 30 cm.
Karpfen müssen ab 39,9 cm Körperlänge entnommen werden.
Mitnahmepflicht für Weißfische.
Folgende Fanggeräte dürfen verwendet werden: zwei Friedfischangeln oder eine Köderfisch- und eine Friedfischangel oder eine Spinnangel oder zwei Köderfischangeln oder eine
Flugangel
Hinweise und Besonderheiten 1. Es gelten die Bedingungen der aktuellen Gewässerordnung des Landesverbandes Sächsischer Angler e.V. (LVSA).
2. Von stehenden Fischfanggeräten und ständigen Fischereivorrichtungen ist ein Mindestabstand von 50 m einzuhalten.
3. Die durch Bojen markierten Gewässerbereiche an Absperrbauwerken und alle sonstigen wasserwirtschaftlichen Betriebseinrichtungen (Bereich Staumauer und Bereich Kollm) sind für jegliche
Fischereiausübung gesperrt.
4. Im Bereich des NSG „Stauwurzel", des FND „Diehsaer Bucht", des FND „Vogelinsel" sowie im Teilbecken Reichendorf besteht ganzjährig Angelverbot. Das Betreten und Befahren von Gelegen ist
untersagt.
5. Der Erlaubnisschein ist nur gültig bei vollständiger Ausfüllung durch den Erlaubnisscheininhaber.
6. Der Angelplatz ist sauber zu halten. Abfälle sind wieder mit zu nehmen. Das Anlegen von Lagerfeuern ist am gesamten Gewässer untersagt.
7. Verstößt der Angler gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder die vorstehenden Regelungen, kann der Erlaubnisschein sofort entschädigungslos eingezogen werden - unbeschadet der
Rechtsfolge.
8. Bei Kontrollen durch die staatliche Fischereiaufsicht oder die Verbandsgewässeraufsicht des AV „Elbflorenz" e.V. sind den Kontrollorganen der Fischereischein und der Erlaubnisschein auf
Verlangen zu Kontrollzwecken auszuhändigen.
9. Beim Fischfang dürfen Wasserfahrzeuge laut Anlage 2 zu § 17 Abs.2 Satz 1 und 2 Sächsisches Wassergesetz verwendet werden (derzeit Ruderboote und Boote mit Elektromotoren). Es gilt die
sächsische Schifffahrtsverordnung und die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. Bootsliegeplätze dürfen nur mit nachweislicher Erlaubnis des Eigentümers oder Pächters der jeweiligen Fläche genutzt
werden.
10. Das Ausbringen von fest verankerten Bojen zur Markierung einer Futterstelle sowie Abrissmontagen sind untersagt.
11. Das Zelten und Campieren ist im gesamten Bereich der Talsperre Quitzdorf untersagt. Wetterschutzschirme mit einem Durchmesser bis 2,80 m dürfen verwendet werden. Wetterschutzzelte
dürfen nur nach Absprache mit dem jeweiligen Eigentümer bzw. Pächter des Uferabschnittes aufgestellt werden. Ein entsprechender Nachweis über die Erlaubnis ist den Kontrollorganen auf Verlangen
vorzuzeigen.
Schongebiete an der Talsperre Quitzdorf
Auf der Karte rechts sehen Sie die Schongebiete an der Talsperre Quitzdorf, an denen das Angeln verboten ist.
Zum Vergößern klicken Sie bitte auf die Karte.
Zitat des neuen Pächters. Originalbeitrag hier:
http://www.fischzucht-ermisch.de/angelteich_talsperre_quitzdorf.php